Rechtsprechung
   BSG, 20.05.1992 - 9a RV 24/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2554
BSG, 20.05.1992 - 9a RV 24/91 (https://dejure.org/1992,2554)
BSG, Entscheidung vom 20.05.1992 - 9a RV 24/91 (https://dejure.org/1992,2554)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - 9a RV 24/91 (https://dejure.org/1992,2554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingtes Leben - Zusammenwirken von Schädigungs- und Nichtschädigungsfolgen - vorgezogenes Altersruhegeld - Schwerbeschädigter - Einkommensverlust - Kürzung des Vergleichseinkommens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schwerbehinderter - Einkommensverlust - Vorgezogenes Altersruhegeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSchAV § 8 Abs. 1 Nr. 2; BVG § 30 Abs. 3, Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 04.07.1989 - 9 RV 16/88

    Höhe des Berufsschadensausgleichs

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 9a RV 24/91
    Das ist stets dann als gegeben anzunehmen, wenn der Beschädigte allein wegen der Schädigungsfolgen schwerbeschädigt ist oder die Beschädigung im Zusammenhang mit anderen Behinderungen die Schwerbehinderteneigenschaft begründet, also jedenfalls ohne Schädigungsfolgen das Ausscheiden nicht möglich wäre (vgl Urteil des Senats vom 4. Juli 1989 - 9 RV 16/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen, bestätigt in den Urteilen vom 6. Dezember 1989 - 9 RV 31/88 - und vom 12. Dezember 1990 - 9a/9 RV 3/89 -).
  • BSG, 06.12.1989 - 9 RV 31/88

    Kürzung des Berufsschadensausgleichs

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 9a RV 24/91
    Das ist stets dann als gegeben anzunehmen, wenn der Beschädigte allein wegen der Schädigungsfolgen schwerbeschädigt ist oder die Beschädigung im Zusammenhang mit anderen Behinderungen die Schwerbehinderteneigenschaft begründet, also jedenfalls ohne Schädigungsfolgen das Ausscheiden nicht möglich wäre (vgl Urteil des Senats vom 4. Juli 1989 - 9 RV 16/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen, bestätigt in den Urteilen vom 6. Dezember 1989 - 9 RV 31/88 - und vom 12. Dezember 1990 - 9a/9 RV 3/89 -).
  • BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 3/89

    Berufsschadensausgleich für schwerbeschädigte Selbständige, die vor Vollendung

    Auszug aus BSG, 20.05.1992 - 9a RV 24/91
    Das ist stets dann als gegeben anzunehmen, wenn der Beschädigte allein wegen der Schädigungsfolgen schwerbeschädigt ist oder die Beschädigung im Zusammenhang mit anderen Behinderungen die Schwerbehinderteneigenschaft begründet, also jedenfalls ohne Schädigungsfolgen das Ausscheiden nicht möglich wäre (vgl Urteil des Senats vom 4. Juli 1989 - 9 RV 16/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen, bestätigt in den Urteilen vom 6. Dezember 1989 - 9 RV 31/88 - und vom 12. Dezember 1990 - 9a/9 RV 3/89 -).
  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 8/92

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre -

    Dieser rentenrechtliche Tatbestand läßt es nach § 8 BSchA-Verordnung (BSchAV) im allgemeinen glaubhaft erscheinen, daß die Schädigungsfolgen iS des BVG zugleich für das Versorgungsrecht die maßgebliche Ursache für die Berufsaufgabe bilden (vgl Urteil des Senats vom 20. Mai 1992 - 9a RV 24/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen unter Bezugnahme auf BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78; 3642 § 8 Nr. 7; SozR 3-3100 § 30 Nr. 2 und SozR 3-3642 § 8 Nr. 1).

    An ausreichenden Tatsachen für einen Gegenbeweis oder für Zweifel, die eine Offenkundigkeit des BSchA-Anspruchs ausschließen, fehlt es, solange schädigungsunabhängige Behinderungen sowie altersbedingte Beschwerden und Erkrankungen nicht förmlich anerkannt waren (vgl das Urteil vom 20. Mai 1992 - 9a RV 24/91).

  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich bei Arbeitslosigkeit oder altersbedingtem

    Das vom LSG zitierte Urteil des Senats vom 20. Mai 1992 (SozR 3-3642 § 8 Nr. 3 = Breithaupt 1993, S 131) betrifft einen mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbaren Sondertatbestand.
  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre -

    Ein solcher Anspruch auf einen BSchA ist ohne eine Gewährung dieser Leistung auch dann als gegeben anzusehen, wenn beim Beschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen BSchA nach dem Inhalt der über ihn geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar während wenigstens fünf Jahren bestanden und wenn sich dies der Verwaltung aufdrängen mußte (BSG SozR 3100 § 48 Nrn 15 und 16; SozR 3-3100 § 48 Nr. 1; Urteile des Senats vom 26. November 1991 - SozR 3-3100 § 48 Nr. 2 und vom 29. Januar 1992 - 9a RV 5/90 und SozR 3-3100 § 48 Nr. 3 - zuletzt Urteil vom 20. Mai 1992 - SozR 3-3642 § 8 Nr. 3).
  • LSG Bayern, 15.12.2016 - L 18 VS 5/10

    Kein Anspruch auf Berufsschadensausgleich bei Abschluss eines

    Ein für den Kläger günstigeres Ergebnis ergibt sich ferner nicht aus der weiteren Rechtsprechung des BSG, das bzgl. der Frage der Kausalität hinsichtlich des schädigungsbedingten Ausscheidens eine Beweiserleichterung für die Fälle annimmt, in denen Schwerbeschädigte mit Vollendung des 60. Lebensjahres aus dem Erwerbsleben ausscheiden und vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen (vgl. BSG, Urteil vom 18.05.2006, B 9a V 6/05 R, juris; BSG, Urteil vom 20.07.2005, B 9a V 1/05 R, juris; BSG, Urteil vom 15.12.1999, B 9 V 11/99 R, juris; BSG, Urteil vom 10.05.1994, 9 RV 14/93, juris; BSG, Urteil vom 20.05.1992, 9a RV 24/91, juris; BSG, Urteil vom 12.12.1990, 9a/9 RV 24/89, juris; BSG, Urteil vom 12.12.1990, 9a/9 RV 20/89; BSG, Urteil vom 12.12.1990, 9a/9 RV 3/89, juris; BSG, Urteil vom 06.12.1989, 9 RV 31/88, juris; BSG, Urteil vom 04.07.1989, 9 RV 16/88, juris; BSG, Urteil vom 24.11.1988, 9 RV 3/88, juris; siehe dazu auch die - teilweise kritischen - Stimmen in der Literatur: Kunze, VersorgVerw 1993, 66; Niepel, VersorgVerw 1993, 3; SchR., SGb 1991, 449; Hoffman, VersorgVerw 1991, 71; Frank, VersorgVerw 1991, 52).
  • BSG, 10.02.1993 - 9a RV 4/92

    Anspruch auf Beschädigtenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz - Minderung der

    Dazu müssen die gesetzlichen Voraussetzungen dieses Anspruchs nach dem Inhalt der über den Beschädigten geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar während wenigstens fünf Jahren bestanden haben und dieses Ergebnis muß sich der Verwaltung aufdrängen (BSG SozR 3100 § 48 Nrn 15, 16; SozR 3-3100 § 48 Nrn 1, 2, 3; zuletzt Urteile des Senats vom 20. Mai 1992 - 9a RV 24/91 - und vom 15. Juli 1992 - 9a RV 40/91 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht